Übersicht Nagler Fruchtnektare

Auch die Frucht­nek­tare unter­lie­gen stren­gen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Es können also auch hier keine künst­li­chen Aromen oder Konser­vie­rungs­mit­tel einge­setzt werden. Man darf aber (in gewis­sen Mengen) Zucker oder Süßstoffe zusetzen.

Bei gewis­sen Produk­ten ist es sinn­voll keinen Frucht­saft, sondern einen Frucht­nek­tar herzu­stel­len. Der Johan­nis­beer-Nektar ist ein Beispiel dafür. Ein 100% Johan­nis­beer­saft hätte soviel Säure, dass man ihn nicht gut trin­ken könnte. Wir nehmen also Johan­nis­beer­saft, schme­cken ihn mit etwas Zucker und entmi­ne­ra­li­sier­tem Wasser ab und bieten Ihnen einen fertig gemisch­ten Frucht­nek­tar an.