Übersicht Nagler Fruchtnektare

Auch die Fruchtnektare unterliegen strengen gesetzlichen Bestimmungen. Es können also auch hier keine künstlichen Aromen oder Konservierungsmittel eingesetzt werden. Man darf aber (in gewissen Mengen) Zucker oder Süßstoffe zusetzen.

Bei gewissen Produkten ist es sinnvoll keinen Fruchtsaft, sondern einen Fruchtnektar herzustellen. Der Johannisbeer-Nektar ist ein Beispiel dafür. Ein 100% Johannisbeersaft hätte soviel Säure, dass man ihn nicht gut trinken könnte. Wir nehmen also Johannisbeersaft, schmecken ihn mit etwas Zucker und entmineralisiertem Wasser ab und bieten Ihnen einen fertig gemischten Fruchtnektar an.